Altis wird fortan sicherer werden
Aufgrund von mehreren Ereignissen in den letzten Monaten, hat die Regierung von Altis sich dazu entschieden, eine Komplettüberwachung der Insel zu organisieren. Für dieses Kostenspielige vorhaben, haben sich die wichtigsten Männer von Altis, Wochenlang zusammen gesetzt und haben für die beste Lösung für die hohe Kriminaltiätsrate auf Altis gesucht. Nach langen Tagen und Nächten, hat man sich entschieden eine neue Organisation zu erschaffen, die für die Sicherheit der Bürger auf Altis zuständig ist. Um all dies zu finanzieren, kam nur das regionale Kernkraftwerk, der International Atomic Energy Agency, in Frage. Dazu wurde noch ein Vertrag entworfen, indem beschlossen wurde die reichste Organisation auf Altis zu übernehmen. Damit war die Frage des Geldes gelöst, zusammen kamen über 500 Millionen ALD $ zusammen. Die letzten Monate und Wochen, saßen die Behörden also an der Konstruktion einer Kommandozentrale, die es der IAEA erlaubt, komplett Altis per Kameras zu überwachen. So sind alle Großstädte, Hochsicherheitsbauten wie Zentralbank und Gefängnis nun überwacht. Sollte es also zu Raubdilikten oder ähnlichem kommen, wird dies sofort der Polizei gemeldet. Desweiteren hat die IAEA die Möglichkeit, die Großstädte komplett vom Stromnetz zu trennen und die Stadt verdunkeln zu lassen.
Die International Atomic Energy Agency hat also ab sofort, die komplette Kontrolle über Strom, Schranken, Kameras und andere Elektronikgesteuerte Systeme. Ein weiteres Ziel dieser Organisation, ist das voran treiben der Wirtschaft. Dazu werden Terrorzellen aufgedeckt, Produktionswege für Bäume, Kupferkabel oder ähnliches wieder sicherer gemacht, oder neuen Firmen Geld geliehen.
Dazu wurden sich natürlich Gedanken gemacht und ein System zum sicheren Verleih von Geld wurde angefertigt.
Gewerblicher Darlehensvertag IAEA
Gewerblicher Darlehensvertragzwischen
___________________________
Name, Vorname
___________________________
Straße
___________________________
PLZ und Wohnort
– nachfolgend „Darlehensgeber“ genannt –
und _____________________________
Name, Vorname
______________________________
Straße
______________________________
PLZ und Wohnort
– nachfolgend „Darlehensnehmer“ genannt –
§ 1 Darlehensgewährung
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein verzinsliches Darlehen in Höhe von __________ ALD.
Das Darlehen hat eine Laufzeit von ______________ Monaten ab dem Auszahlungsdatum.
Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.
oder
Der Darlehensbetrag wird vom Darlehensgeber nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages und nach Stellung eventueller Sicherheiten gemäß § 5 des Darlehensvertrages auf folgende Kontoverbindung des Darlehensnehmers überwiesen:
_____________________________
Kontoinhaber ______________________________
Kontoverbindung (Konto-Nr. oder IBAN) ______________________________
BLZ und Bank oder BIC
§ 2 Verzinsung
Das Darlehen ist mit ____ % p. a. zu verzinsen. Die Zinsen werden jeweils
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
berechnet und sind nachträglich bis zum 10. des Folgemonats auf die Kontoverbindung des Darlehensgebers zu überweisen.
_____________________________
Kontoinhaber _______________________________
Kontoverbindung (Konto-Nr. oder IBAN) ______________________________
BLZ und Bank oder BIC
§ 3 Tilgung
Monatliche Tilgung
Das Darlehen ist in ______ monatlichen Raten in Höhe von ___________ ALD zurückzuzahlen. Zahlungen des Darlehensnehmers werden zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.
oder
Tilgung mit Endfälligkeit
Das Darlehen ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am ___________ einschließlich Kosten und Zinsen zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, jederzeit Zahlungen zu leisten, die auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet werden.
§ 4 Zahlungsverzug
Kommt der Darlehensnehmer mit Zahlungen aus diesem Vertrag in Verzug, so hat er dem Darlehensgeber den geschuldeten Betrag mit _____ Prozentpunkten über dem jeweiligen, von der Altisschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlichten Basiszinssatz p. a. zu verzinsen. Dem Darlehensnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Darlehensgeber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Darlehensgebers, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, wird hierdurch nicht berührt.
Kündigt der Darlehensgeber das Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass der Darlehensnehmer hierfür eine Veranlassung gegeben hat, so kann der Darlehensnehmer Ersatz des durch die vorzeitige Rückzahlung entstandenen Schadens verlangen.
§ 5 Sicherheiten
Ohne Sicherheiten
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer das Darlehen ohne Sicherheiten.
Sicherungsübereignung
Der Darlehensnehmer überträgt sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen auf den Darlehensgeber:
_________________________________________________
Genaue Bezeichnung des Gegenstandes (PKW, Laptop etc.)
Der Darlehensgeber räumt dem Darlehensnehmer das Recht ein, den Gegenstand für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu nutzen.
Sobald die Darlehensforderung durch den Darlehensnehmer vollständig getilgt ist, fällt das Eigentum an dem Gegenstand an den Darlehensnehmer zurück, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bedarf.
Kommt der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug, ist der Darlehensgeber berechtigt, das Nutzungsrecht zu widerrufen, den Sicherungsgegenstand in Besitz zu nehmen, ihn freihändig nach Schätzung zu veräußern und seine Forderung aus dem Erlös zu befriedigen.
oder
Sicherungsabtretung
Der Darlehensnehmer tritt an den Darlehensgeber, der diese Abtretung annimmt, folgende Ansprüche zur Sicherung des Darlehens ab. Aus den abgetretenen Ansprüchen darf sich der Darlehensgeber nur befriedigen, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens oder der vereinbarten Darlehensraten in Verzug gerät.
Anspruch des Darlehensnehmers gegen seinen Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO.
oder
Anspruch des Darlehensnehmers aus der folgenden Lebensversicherung:
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Versicherungsgesellschaft _______________________________
Policennummer _________________________
Versicherungsnehmer
Die Versicherungspolice wird vorgelegt und die Abtretung wird der Versicherung angezeigt.
Notarielles Schuldanerkenntnis
Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung über die Höhe des Darlehens abzugeben und im Original dem Darlehensgeber zukommen zu lassen.
Außerdem ist es der IAEA erlaubt, den Darlehensnehmer, je nach Höhe des Betrages für eine bestimmte Zeit zu überwachen. Heißt vollständige Kontoüberwachung und weitere Maßnahmen um sicherzugehen, dass die IAEA ihr Geld auch wieder bekommt.
§ 6 Kündigung
Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
der Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird,
der Darlehensnehmer vertragliche Verpflichtungen verletzt hat, insbesondere wenn
der Darlehensnehmer sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug befindet,
der Darlehensnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die auf die Gewährung des Darlehens Einfluss hatten,
der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung zur Bestellung der vereinbarten Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt.
§ 7 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
__________________, den _________
(Ort) (Datum)
________________________________
(Darlehensgeber)
__________________, den _________
(Ort) (Datum)
________________________________
(Darlehensnehmer)
Moderator - Polizeihauptkomissar - Scripting, Mapping
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